Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Marketing-, Werbe-, Design-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und sonstige Agenturleistungen zwischen

Digentur UG (haftungsbeschränkt)
Fischedickstraße 76
46240 Bottrop
vertreten durch: Hassan Aloji

E-Mail: info@digentur.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Auftraggebern.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  5. Die jeweils maßgebliche Fassung dieser Geschäftsbedingungen wird dem Auftraggeber vor oder bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt.

2. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

  1. Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, sozialen Netzwerken oder Werbematerialien sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

    a. die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber,
    b. die Unterzeichnung eines Vertrages,
    c. eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder
    d. den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, sofern zuvor Einigkeit über den wesentlichen Leistungsumfang und die Vergütung erzielt wurde.

  3. Für den Inhalt des Vertrags sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:

    a. eine individuelle Vertragsvereinbarung,
    b. das angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung,
    c. gegebenenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
    d. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Mündliche Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden.
  5. Kostenschätzungen, Budgetprognosen und unverbindliche Aufwandsschätzungen sind keine Festpreisvereinbarungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

3. Vertragsbeginn und Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag bezeichneten Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:
    • strategische Beratung,
    • Google-Ads- und Meta-Ads-Leistungen,
    • Suchmaschinenoptimierung und Local SEO,
    • Generative Engine Optimization, GEO oder LLMO,
    • Webdesign und Landingpage-Erstellung,
    • WordPress-Entwicklung,
    • Social-Media- und Content-Leistungen,
    • Tracking- und Analysekonzepte,
    • KI-gestützte Leistungen und Automatisierungen,
    • technische Integrationen und Prozessberatung,
    • Linkbuilding und die Vermittlung redaktioneller Veröffentlichungen,
    • laufende Wartungs- oder Betreuungsleistungen.
  2. Art, Umfang, Termine, Abnahmekriterien und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
  3. Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot oder Vertrag bestimmten Zeitpunkt. Ist kein abweichender Zeitpunkt bestimmt, beginnt sie mit Vertragsschluss.
  4. Der Beginn einzelner operativer Maßnahmen kann davon abhängen, dass der Auftraggeber vereinbarte Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge bereitstellt.
  5. Die Verzögerung operativer Maßnahmen verschiebt den Beginn der Vertragslaufzeit nicht automatisch, wenn der Auftragnehmer vereinbarte Kapazitäten bereitstellt und zur Leistungserbringung bereit ist. Abweichende Vereinbarungen im Angebot bleiben unberührt.
  6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  7. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Rankings, Sichtbarkeitswerte, Leadzahlen, Conversion-Raten, Klickpreise, Werbekosten, Freigaben durch Plattformbetreiber, Nennungen durch KI-Systeme oder sonstige Geschäftsergebnisse garantiert.
  8. Prognosen, Hochrechnungen, Budgets, Marktanalysen und Handlungsempfehlungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und stellen keine Garantie für künftige Entwicklungen dar.
  9. Leistungen, die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten als nicht beauftragt und werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

4. Keine Exklusivität und kein Wettbewerbsverbot

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht zugunsten des Auftraggebers weder ein Branchen-, Gebiets- noch ein sonstiger Wettbewerbsschutz.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Unternehmen einschließlich Unternehmen derselben oder einer vergleichbaren Branche tätig zu werden.
  3. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben hiervon unberührt.
  4. Eine exklusive Betreuung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, in der mindestens Umfang, Dauer, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich sowie eine gegebenenfalls zusätzliche Vergütung festgelegt werden.

5. Beschäftigte, freie Mitarbeitende und Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Beschäftigte, freie Mitarbeitende, verbundene Unternehmen und Subunternehmer einzusetzen.
  2. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
  3. Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Auftragnehmer darf eingesetzte Personen aus sachlichem Grund austauschen, sofern die fachgerechte Leistungserbringung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  5. Soweit eingesetzte Personen oder Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Dazu können insbesondere gehören:
    • Zugänge zu Websites, Hosting, Domains und Content-Management-Systemen,
    • Zugriffsrechte für Werbe-, Analyse-, Social-Media-, CRM- und Unternehmensprofile,
    • Markenrichtlinien, Logos, Texte, Fotos und Videos,
    • Produkt-, Leistungs- und Preisinformationen,
    • rechtliche Pflichttexte und branchenspezifische Vorgaben,
    • erforderliche Einwilligungen und Freigaben,
    • Tracking-, Conversion- und Vertriebsinformationen,
    • rechtzeitige Rückmeldungen und Abnahmen.
  3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich.
  4. Zugänge sollen nach Möglichkeit durch rollenbasierte Berechtigungen statt durch die Übermittlung persönlicher Zugangsdaten bereitgestellt werden. Der Auftraggeber soll verfügbare Sicherheitsmaßnahmen wie Mehrfaktor-Authentifizierung nutzen.
  5. Der Auftraggeber benennt mindestens eine Person, die zu verbindlichen Projektentscheidungen, Weisungen und Freigaben berechtigt ist. Er soll zusätzlich eine Vertretung benennen.
  6. Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  7. Erfüllt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, darf der Auftragnehmer die hiervon betroffenen Leistungen vorübergehend aussetzen.
  8. Bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremdkosten, nachweislich reservierte Ressourcen und ein durch die Verzögerung verursachter zusätzlicher Aufwand bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vergütungspflichtig. Zusätzlicher Aufwand wird nach Möglichkeit vor seiner Entstehung angekündigt.
  9. Gesetzliche Ansprüche und Rechte wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
  10. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung seines Geschäftsmodells, seiner Angebote, Preise, Werbeaussagen, Gewinnspiele, Branchenpflichten und veröffentlichten Inhalte verantwortlich, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung durch eine hierzu befugte Person vereinbart wurde.

7. Projektkommunikation und Freigaben

  1. Projektbezogene Erklärungen, Weisungen und Freigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagementsystem, erfolgen.
  2. Eine Freigabe gilt für den jeweils vorgelegten Bearbeitungsstand.
  3. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Leistungen können als Zusatzleistung berechnet werden.
  4. Der Auftragnehmer darf sich auf Erklärungen der vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner verlassen, solange ihm keine entgegenstehenden Informationen vorliegen.
  5. Erkennt der Auftragnehmer offensichtliche Widersprüche, erhebliche technische Risiken oder erkennbare rechtliche Bedenken in einer Weisung, wird er den Auftraggeber hierauf hinweisen.
  6. Besteht der Auftraggeber nach einem entsprechenden Hinweis auf der Ausführung, trägt er die hieraus entstehenden Folgen, soweit der Auftragnehmer die Ausführung rechtlich und fachlich vertreten kann.
  7. Rechtswidrige Leistungen oder Leistungen, die erkennbar gegen verbindliche Plattformrichtlinien verstoßen, darf der Auftragnehmer ablehnen.

8. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform.
  2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Umsetzung nach Möglichkeit über Auswirkungen auf Vergütung, Termine, technische Voraussetzungen und Ressourcen.
  3. Zusatzleistungen werden nach einem vereinbarten Festpreis oder nach dem vereinbarten beziehungsweise üblichen Zeitaufwand berechnet.
  4. Erfordert ein Änderungswunsch eine nicht nur unerhebliche fachliche oder technische Prüfung, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab darüber, ob und in welchem Umfang diese Prüfung vergütungspflichtig ist.
  5. Bis zu einer Einigung über einen Änderungswunsch bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
  6. Müssen betroffene Arbeiten während der Prüfung oder Abstimmung eines Änderungswunsches sinnvollerweise ausgesetzt werden, verschieben sich die betreffenden Termine um die Dauer der Prüfung und Abstimmung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  7. Kommt keine Einigung über die gewünschte Änderung zustande, wird der Auftrag auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs fortgesetzt, soweit dies noch möglich und zumutbar ist.
  8. Enthält ein Angebot Korrektur- oder Feedbackrunden, beziehen sich diese auf Änderungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Grundlegende Neuausrichtungen, nachträgliche Konzeptwechsel oder zusätzliche Varianten sind nicht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Leistungen und Systeme von Drittanbietern

  1. Zur Vertragserfüllung können Leistungen und Systeme Dritter eingesetzt werden, beispielsweise:
    • Hosting- und Domainanbieter,
    • Werbeplattformen,
    • Analyse-, Tracking- und Monitoringdienste,
    • CRM- und Marketing-Automation-Systeme,
    • Software-, API- und Cloudanbieter,
    • KI-Dienste,
    • Schnittstellen,
    • Schrift- und Medienbibliotheken,
    • Stockmedien,
    • Content-Management-Systeme und Plugins.
  2. Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz-, Datenschutz- und Nutzungsbedingungen.
  3. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Funktionsweise, Richtlinien, Algorithmen, Freigabeentscheidungen oder Produktentwicklung unabhängiger Drittanbieter.
  4. Änderungen, Einschränkungen, Sicherheitsmaßnahmen, Sperrungen oder Ausfälle eines Drittanbieters stellen keinen Mangel der Agenturleistung dar, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  5. Kosten Dritter, insbesondere Werbebudgets, Hostinggebühren, Domains, Plugins, Stockmaterial, Softwarelizenzen, API-, Cloud- und KI-Kosten, trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  6. Der Auftragnehmer darf im Namen des Auftraggebers kostenpflichtige Drittleistungen nur beauftragen, wenn eine entsprechende Beauftragung oder Budgetfreigabe vorliegt.
  7. Der Auftragnehmer darf eingesetzte Drittanbieter, Werkzeuge oder technische Verfahren durch funktional vergleichbare Alternativen ersetzen, soweit:
    • der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
    • dem Auftraggeber keine unzumutbaren Nachteile entstehen und
    • keine wesentlichen zusätzlichen Kosten ohne vorherige Abstimmung verursacht werden.

10. Werbung über Google, Meta und andere Plattformen

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Angebote, Zielseiten, Werbemittel und geschäftlichen Tätigkeiten den gesetzlichen Vorschriften sowie den Richtlinien der jeweiligen Plattform entsprechen.
  2. Der Auftragnehmer darf Kampagnen im Rahmen des vereinbarten Werbebudgets und der abgestimmten Strategie verwalten und optimieren.
  3. Werbebudgets sind von der Agenturvergütung getrennt, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
  4. Ein vereinbartes Werbebudget stellt grundsätzlich einen Höchstbetrag und keine Garantie dafür dar, dass der Betrag im jeweiligen Zeitraum vollständig ausgegeben wird.
  5. Die tatsächliche Ausschöpfung kann insbesondere von folgenden Umständen abhängen:
    • Zielgruppengröße und Nachfrage,
    • Wettbewerb und Gebotslage,
    • Kampagnenleistung,
    • Anzeigen- und Kontofreigaben,
    • Plattformrichtlinien,
    • technischen Einschränkungen,
    • saisonalen oder wirtschaftlichen Entwicklungen.
  6. Nicht ausgeschöpfte Werbebudgets verbleiben grundsätzlich im Werbekonto des Auftraggebers oder werden nach Abstimmung in einen späteren Zeitraum übertragen, soweit die Plattform dies ermöglicht.
  7. Plattformen können Anzeigen, Konten, Zahlungsarten oder Inhalte automatisiert oder manuell prüfen, einschränken oder sperren. Eine Freigabe oder dauerhafte Ausspielung wird nicht garantiert.
  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Veränderungen der Auktion, Reichweite, Klickpreise, Zielgruppenverfügbarkeit, Trackingmöglichkeiten oder Plattformrichtlinien, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
  9. Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Werbekonten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er soll dem Auftragnehmer erforderliche Zugriffsrechte erteilen, statt persönliche Zugangsdaten zu übermitteln.
  10. Der Auftraggeber darf eigene Änderungen oder Änderungen durch Dritte an betreuten Kampagnen, Conversion-Aktionen, Zielgruppen, Gebotsstrategien oder Kontoeinstellungen nur nach vorheriger Abstimmung vornehmen, wenn diese die vereinbarte Leistung wesentlich beeinflussen können.

11. Suchmaschinenoptimierung und Content

  1. Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung werden nach fachlichen Standards und auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt verfügbaren Informationen durchgeführt.
  2. Der Auftragnehmer schuldet weder eine bestimmte Position noch eine dauerhafte Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
  3. Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Darstellungsformen, Qualitätsanforderungen, Indexierungsentscheidungen und Richtlinien jederzeit ändern.
  4. Der Auftragnehmer setzt keine Methoden ein, die erkennbar gegen veröffentlichte Richtlinien der maßgeblichen Suchmaschinen verstoßen, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht entgegen dessen Empfehlung ausdrücklich eine andere zulässige Vorgehensweise vorgibt.
  5. Texte, Keywords, Themenvorschläge und redaktionelle Inhalte ersetzen keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige reglementierte Fachberatung.
  6. Der Auftraggeber prüft fachliche Tatsachen, Preise, Leistungsversprechen, Quellen, Produktangaben und branchenspezifische Aussagen vor der Veröffentlichung.
  7. Eine nach Veröffentlichung eintretende Veränderung der Rankings, Sichtbarkeit oder Indexierung begründet für sich allein keinen Mangel.

12. Linkbuilding und redaktionelle Veröffentlichungen

  1. Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Linkbuilding, die Vermittlung von Veröffentlichungen oder vergleichbare Leistungen ausdrücklich beauftragt wurden.
  2. Der Auftragnehmer kann zur Durchführung dieser Leistungen mit Websitebetreibern, Verlagen, Plattformen, Redaktionen, Vermittlern oder anderen Drittanbietern zusammenarbeiten.
  3. Eine bestimmte Domain, Position, Linkart, Veröffentlichungsdauer, Indexierung, Reichweite, Rankingwirkung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer Veröffentlichung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Bezahlte, gesponserte oder anderweitig vergütete Veröffentlichungen und Verlinkungen werden entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien der jeweiligen Plattform beziehungsweise Suchmaschine gekennzeichnet.
  5. Soweit erforderlich, können Links insbesondere mit den Attributen rel="sponsored" oder rel="nofollow" versehen werden.
  6. Eine Manipulation von Suchmaschinenrankings entgegen verbindlichen Richtlinien ist nicht geschuldet.
  7. Wird eine Veröffentlichung oder Verlinkung nachträglich durch den jeweiligen Drittanbieter geändert oder entfernt, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Klärung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftragnehmer die Entfernung zu vertreten hat.
  8. Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Marken, Aussagen und Zielseiten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

13. GEO, LLMO und Sichtbarkeit in KI-Systemen

  1. Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Leistungen im Bereich Generative Engine Optimization, Large Language Model Optimization, KI-Sichtbarkeit oder vergleichbare Leistungen ausdrücklich beauftragt wurden.
  2. Entsprechende Leistungen können insbesondere umfassen:
    • Analyse der Auffindbarkeit in KI-gestützten Such- oder Antwortsystemen,
    • Optimierung von Inhalten und Entitäten,
    • technische und redaktionelle Empfehlungen,
    • Verbesserung strukturierter Daten,
    • Monitoring von Nennungen, Quellen oder Zitationen,
    • Maßnahmen zur Verbesserung von Autorität, Konsistenz und Datenqualität.
  3. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Nennung, Zitation, Empfehlung, Antwortposition oder dauerhafte Sichtbarkeit in einem KI-System.
  4. Ergebnisse und Messungen können unter anderem von folgenden Umständen abhängen:
    • dem verwendeten KI-Modell und dessen Version,
    • Standort und Sprache,
    • Nutzerkonto und Personalisierung,
    • Zeitpunkt und Formulierung der Anfrage,
    • verfügbaren Datenquellen,
    • Aktualisierungszyklen,
    • Rate-Limits und technischen Beschränkungen,
    • stichprobenartiger beziehungsweise nicht reproduzierbarer Ausgabe.
  5. Monitoring- und Vergleichsergebnisse sind daher toolspezifische Momentaufnahmen und keine vollständige Erfassung sämtlicher möglicher KI-Antworten.
  6. Der Auftragnehmer darf ein eingesetztes Monitoringtool durch ein funktional vergleichbares Tool ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-Systeme inhaltlich richtige, vollständige oder widerspruchsfreie Angaben über den Auftraggeber erzeugen.
  8. Empfehlungen zur Korrektur externer Quellen, Profile oder Datenbanken begründen keine Garantie, dass der jeweilige Plattformbetreiber die Änderung übernimmt.

14. Messung, Tracking und Reporting

  1. Auswertungen und Reportings beruhen auf den Daten der jeweils vereinbarten Werbe-, Analyse-, CRM-, Shop-, Monitoring- oder sonstigen Messsysteme.
  2. Aufgrund unterschiedlicher Messmethoden, Attributionsmodelle, Einwilligungsentscheidungen, Cookie-Beschränkungen, Ad-Blocker, Gerätewechsel, Plattformmodellierungen, technischen Ausfällen und Verarbeitungszeiten können Ergebnisse verschiedener Systeme voneinander abweichen.
  3. Abweichungen zwischen Datenquellen wie Werbeplattformen, Google Analytics, CRM-Systemen, Shopsystemen, Serverstatistiken und Telefontracking begründen für sich allein keinen Mangel.
  4. Soweit im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, stellen Reportings keine Garantie für die vollständige Erfassung sämtlicher:
    • Websitebesuche,
    • Nutzerinteraktionen,
    • Leads,
    • Telefonanrufe,
    • Verkäufe,
    • Umsätze,
    • Conversions oder
    • sonstiger Ereignisse

dar.

  1. Welche Datenquelle für die Bewertung einer vereinbarten Kennzahl maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
  2. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, wird die Datenquelle herangezogen, die nach Art und Zweck der Leistung fachlich am besten geeignet ist.
  3. Reportings stellen keine handelsrechtliche, steuerrechtliche oder revisionssichere Abrechnung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über erkennbare Trackingfehler und nimmt ohne Abstimmung keine wesentlichen Änderungen an der vereinbarten Messkonfiguration vor.
  5. Soweit die Messbarkeit von Einwilligungen der Websitebesucher abhängt, akzeptiert der Auftraggeber, dass eine datenschutzkonforme Einwilligungsverwaltung zu unvollständigen oder modellierten Messdaten führen kann.

15. Websites, Landingpages und Software

  1. Der vereinbarte Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
  2. Eine Optimierung für sämtliche denkbaren Geräte, Browser, Betriebssysteme und zukünftigen Softwareversionen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Umsetzung für die zum Zeitpunkt der Abnahme marktüblichen aktuellen Versionen verbreiteter Browser.
  4. Inhalte, Rechtstexte, Übersetzungen, Barrierefreiheitsprüfungen, Penetrationstests, laufende Wartung, Backups, Hosting, Updates und Support sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.
  5. Der Auftraggeber ist nach Übergabe für den sicheren Betrieb, regelmäßige Updates, Datensicherungen und die Verwaltung seiner Benutzerkonten verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Hostingvertrag besteht.
  6. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über wesentliche Änderungen an:
    • Websites und Landingpages,
    • Hosting und Domains,
    • Plugins und Themes,
    • Schnittstellen,
    • Tracking-Konfigurationen,
    • CRM- und Shopsystemen,
    • Produktangeboten und Preisen,

soweit diese die vereinbarten Leistungen beeinflussen können.

  1. Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an vom Auftragnehmer betreuten Kampagnen, Einstellungen, Inhalten oder Systemen vor, ist der Auftragnehmer für hierdurch verursachte Beeinträchtigungen nicht verantwortlich.
  2. Erforderliche Prüf-, Wiederherstellungs- oder Anpassungsleistungen können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
  3. Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte können Mängel-, Gewährleistungs- oder Supportansprüche ausschließen, soweit der jeweilige Fehler durch diese Änderungen verursacht wurde.

16. Abnahme werkvertraglicher Leistungen

  1. Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, legt der Auftragnehmer sie dem Auftraggeber zur Abnahme vor.
  2. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel mit.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
  5. Eine fiktive Abnahme tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
  6. Teilabnahmen können vereinbart werden, insbesondere bei eigenständig nutzbaren Projektphasen.
  7. Die produktive Nutzung einer Leistung kann als Indiz für deren Abnahme gelten, ersetzt jedoch nicht zwingend die gesetzlichen Voraussetzungen.
  8. Der Auftragnehmer erhält bei berechtigten Mängeln Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

17. KI-gestützte Leistungen und Automatisierungen

  1. Der Auftragnehmer kann bei entsprechender Vereinbarung KI-gestützte Systeme zur Analyse, Recherche, Erstellung, Klassifizierung, Personalisierung oder Automatisierung einsetzen.
  2. Der Auftragnehmer darf geeignete KI- und Automatisierungssysteme auch für standardisierbare, wiederkehrende oder unterstützende Tätigkeiten einsetzen.
  3. Ein Anspruch des Auftraggebers darauf, dass ein bestimmter Anteil der Leistung ausschließlich manuell erbracht wird, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Auftragnehmer bleibt für die vereinbarte fachliche Leistung verantwortlich und prüft KI-gestützte Ergebnisse in einem Umfang, der nach Art, Zweck und Risiko der jeweiligen Leistung angemessen ist.
  5. KI-generierte Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration und Prüfung unvollständig, unzutreffend, verzerrt, nicht aktuell oder nicht eindeutig sein. Eine vollständig fehlerfreie Ausgabe wird nicht garantiert.
  6. Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen, finanziellen, medizinischen, personellen oder sonstigen wesentlichen Auswirkungen dürfen nicht allein auf ungeprüften KI-Ausgaben beruhen.
  7. Der Auftraggeber prüft KI-generierte Inhalte vor ihrer Veröffentlichung oder geschäftlichen Verwendung insbesondere auf:
    • fachliche Richtigkeit,
    • Aktualität,
    • Rechte Dritter,
    • Vertraulichkeit,
    • Diskriminierungsrisiken,
    • rechtliche Zulässigkeit,
    • erforderliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
  8. Der Auftraggeber übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder anderweitig besonders schutzbedürftigen Informationen an ein KI-System, sofern dies nicht ausdrücklich abgestimmt und rechtlich abgesichert wurde.
  9. Vertrauliche Kundendaten oder personenbezogene Daten werden nicht zum Training oder Fine-Tuning allgemein verwendbarer KI-Modelle eingesetzt, sofern dies nicht ausdrücklich, dokumentiert und datenschutzrechtlich zulässig vereinbart wurde.
  10. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über beabsichtigte Verwendungszwecke, aus denen sich besondere Transparenz-, Dokumentations- oder Kennzeichnungspflichten ergeben können.
  11. Soweit für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte gesetzliche Kennzeichnungs-, Transparenz- oder maschinenlesbare Markierungspflichten bestehen, sind diese bei der vereinbarten Verwendung zu beachten.
  12. Der Auftraggeber darf erforderliche Kennzeichnungen oder maschinenlesbare Markierungen nicht entfernen oder unkenntlich machen.
  13. Rechte an Ausgaben eines KI-Systems können von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und von den gesetzlichen Voraussetzungen der Schutzfähigkeit abhängen.
  14. Eine ausschließliche urheberrechtliche Schutzfähigkeit, markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter wird nicht zugesichert.

18. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusätzliche Aufwendungen und Fremdkosten werden nur berechnet, soweit sie:
    • vereinbart,
    • freigegeben oder
    • zur vertragsgemäßen Durchführung objektiv erforderlich und für den Auftraggeber erkennbar waren.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
  5. Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei:
    • größeren Projekten,
    • laufenden Leistungen,
    • reservierten Kapazitäten,
    • kostenpflichtigen Fremdleistungen,
    • Werbebudgets,
    • Lizenz-, Cloud-, API- oder KI-Kosten.
  6. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  7. Nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung darf der Auftragnehmer Leistungen zurückhalten, sofern der Auftraggeber mit einer nicht unerheblichen fälligen Zahlung in Verzug ist.
  8. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
  9. Eine Überschreitung unverbindlicher Budget- oder Aufwandsschätzungen wird dem Auftraggeber angezeigt, sobald sie erkennbar wird.
  10. Verbindliche Festpreise dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

19. Zeitlich begrenzte Kontingente

  1. Dieser Abschnitt gilt nur, wenn ein Angebot zeitlich begrenzte Nutzungs-, Stunden-, Abfrage-, Token-, Prompt-, Speicher- oder Verarbeitungskontingente enthält.
  2. Nicht abgerufene Kontingente verfallen grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot keine Übertragung in einen späteren Zeitraum vereinbart wurde.
  3. Der Verfall setzt voraus, dass der Auftragnehmer zur Leistungserbringung bereit war und die Nichtausschöpfung nicht von ihm zu vertreten ist.
  4. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Nichtleistung bleiben unberührt.
  5. Kontingente können nicht gegen Geld ausgezahlt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

20. Anpassung bei veränderten Drittanbieterkosten

  1. Ändern Drittanbieter ihre Preise, Lizenzmodelle, Nutzungsgrenzen, Abrechnungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen in einer Weise, die die Kosten eines vereinbarten Leistungsbestandteils wesentlich erhöht, darf der Auftragnehmer die Vergütung dieses Leistungsbestandteils für die Zukunft angemessen anpassen.
  2. Die Anpassung ist auf die nachweisbare Kostenveränderung und den hiervon betroffenen Leistungsbestandteil zu begrenzen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform über:
    • den Anlass,
    • den Umfang,
    • den Zeitpunkt und
    • den betroffenen Leistungsbestandteil.
  4. Erhöht sich die Vergütung des betroffenen Leistungsbestandteils um mehr als zehn Prozent, kann der Auftraggeber diesen Leistungsbestandteil bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen.
  5. Andere Vertragsbestandteile bleiben bestehen, soweit sie unabhängig sinnvoll fortgeführt werden können.
  6. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber alternativ eine wirtschaftlich oder technisch vergleichbare Leistung ohne oder mit geringerer Preisanpassung anbieten.
  7. Allgemeine Preisänderungen, die nicht auf veränderten Drittanbieterkosten beruhen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

21. Termine und höhere Gewalt

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  2. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
  3. Bei Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen angemessen.
  4. Dazu gehören insbesondere:
    • Ausfälle von Drittanbietern,
    • behördliche Maßnahmen,
    • Arbeitskämpfe,
    • Naturereignisse,
    • erhebliche Störungen von Telekommunikations- oder Energieversorgung,
    • Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
    • vergleichbare Fälle höherer Gewalt.
  5. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare erhebliche Verzögerungen.
  6. Dauert eine erhebliche Behinderung unangemessen lange an, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
  7. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

22. Nutzungsrechte und vorvertragliche Unterlagen

  1. Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer individuell erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nach vollständiger Zahlung einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten geschäftlichen Zweck eingeräumt.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weiterübertragungsrechte, offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Quellcodes oder Rohmaterialien werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Vor vollständiger Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nur zu Prüf- und Freigabezwecken genutzt werden.
  5. Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Schriftarten, Stockmedien, Plugins, Templates, Bibliotheken und Softwarekomponenten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
  6. Allgemeine Methoden, Konzepte, nicht kundenspezifische Module, Bibliotheken, Vorlagen, Know-how und wiederverwendbare technische Bestandteile verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Vom Auftragnehmer vor Vertragsschluss übermittelte Konzepte, Analysen, Präsentationen, Kalkulationen und Lösungsvorschläge dürfen ausschließlich zur Prüfung des Angebots verwendet werden.
  8. Eine Umsetzung, Weitergabe an Wettbewerber oder sonstige Nutzung vorvertraglicher Unterlagen ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit dem Auftragnehmer hieran Rechte zustehen.
  9. Allgemeine Ideen, Methoden und Informationen, die nicht rechtlich geschützt oder bereits allgemein bekannt sind, werden durch die vorstehende Regelung nicht monopolisiert.
  10. Gesetzlich unverzichtbare Rechte bleiben unberührt.

23. Agentur-, Sammel- und Drittanbieter-Lizenzen

  1. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit Plugins, Software, Widgets, Schriftarten, Stockmaterialien, APIs oder sonstige Drittleistungen aus eigenen Agentur-, Sammel-, Partner- oder Entwicklerlizenzen bereitstellt, endet die Nutzungsberechtigung grundsätzlich mit dem Ende des zugrunde liegenden Vertrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Eine Übertragung von Agentur-, Sammel- oder nicht übertragbaren Drittanbieter-Lizenzen ist nur geschuldet, wenn dies:
    • ausdrücklich vereinbart,
    • technisch möglich und
    • lizenzrechtlich zulässig ist.
  3. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Vertragsende auf für den weiteren Betrieb erkennbare erforderliche eigene Lizenzen hin, soweit dies wirtschaftlich und organisatorisch zumutbar ist.
  4. Der Auftraggeber ist anschließend für den rechtzeitigen Erwerb, die Einrichtung und Verlängerung eigener Lizenzen verantwortlich.
  5. Der Auftragnehmer darf betroffene Agenturlizenzen nach Vertragsende deaktivieren, jedoch nicht ohne angemessene Vorankündigung, wenn hierdurch der laufende Betrieb einer Website oder eines wesentlichen Systems unmittelbar beeinträchtigt werden kann.
  6. Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittsoftware nach Ablauf einer Lizenz oder nach Änderungen des jeweiligen Anbieters wird nicht garantiert.

24. Materialien des Auftraggebers und Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung und Bearbeitung der von ihm bereitgestellten Texte, Marken, Logos, Bilder, Videos, Daten und sonstigen Materialien berechtigt ist.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Wird der Auftragnehmer wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Materials berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den erforderlichen und angemessenen Kosten und Ansprüchen frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche.
  5. Der Auftragnehmer trifft ohne Abstimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Auftraggebers.
  6. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer angemessen bei der Abwehr solcher Ansprüche.

25. Vertraulichkeit und Rückgabe von Unterlagen

  1. Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche, technische, organisatorische und finanzielle Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
    • allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind,
    • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    • von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden,
    • unabhängig entwickelt wurden oder
    • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Beschäftigte, freie Mitarbeitende, Berater und eingesetzte Dienstleister weitergeben, soweit diese die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  5. Auf Verlangen einer Partei sind nach Vertragsende überlassene vertrauliche Unterlagen und Daten zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine:
    • gesetzlichen Aufbewahrungspflichten,
    • vertraglichen Dokumentationspflichten,
    • berechtigten Beweissicherungsinteressen oder
    • technisch unvermeidbaren Sicherungskopien

entgegenstehen.

  1. Sicherungskopien müssen nicht vorzeitig aus regulären Backupzyklen entfernt werden, dürfen jedoch nicht erneut produktiv verwendet werden.
  2. Gesetzliche Pflichten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten bleiben unberührt.

26. Referenznennung

  1. Eine Veröffentlichung des Namens, Logos, Projekts oder Arbeitsergebnisses des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
  2. Umfang, Darstellungsform und gegebenenfalls Sperrfristen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
  3. Eine erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  4. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden, sofern dies unverhältnismäßig wäre.

27. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien beachten die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
  3. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich, soweit er Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist.
  4. Der Auftragnehmer darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, richten sich deren Einsatz und Information nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
  5. Der Auftraggeber übermittelt nur solche personenbezogenen Daten, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
  6. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Schutzbedarfe, gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder branchenspezifische Datenschutzanforderungen, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind.

28. Mängel und Nacherfüllung

  1. Der Auftraggeber teilt erkennbare Mängel unter möglichst genauer Beschreibung zeitnah mit.
  2. Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Abweichung auf:
    • nachträglichen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter,
    • nicht unterstützter Software oder Infrastruktur,
    • Änderungen externer Plattformen,
    • fehlerhaften oder unvollständigen Vorgaben des Auftraggebers,
    • fehlender oder widerrufener Cookie-Einwilligung von Websitebesuchern,
    • unterschiedlichen Mess- oder Attributionsmodellen,
    • einer vereinbarungsgemäßen gestalterischen oder fachlichen Entscheidung

beruht, sofern der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat.

29. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
    • in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre, soweit die Datensicherung zum Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehört.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, freien Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  7. Ansprüche nach dem Datenschutzrecht bleiben von Haftungsbeschränkungen unberührt, soweit sie gesetzlich nicht beschränkt werden dürfen.

30. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

  1. Laufzeit und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Fehlt eine ausdrückliche Laufzeitvereinbarung, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart und enthält das Angebot keine abweichende Verlängerungsregelung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
    • eine Partei trotz Abmahnung wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt,
    • eine fällige erhebliche Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet wird,
    • eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung dauerhaft unterbleibt,
    • eine verlangte Leistung rechtswidrig ist oder gegen verbindliche Plattformrichtlinien verstößt,
    • die weitere Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen unzumutbar ist.
  6. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
  7. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.

31. Kündigung werkvertraglicher Leistungen

  1. Gesetzliche Kündigungsrechte bei werkvertraglichen Leistungen bleiben unberührt.
  2. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
  3. Der Auftragnehmer rechnet insbesondere:
    • bereits erbrachte Leistungen,
    • nicht mehr stornierbare Fremdkosten,
    • ersparte Aufwendungen,
    • anderweitigen Erwerb und
    • die ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zustehende Vergütung

nachvollziehbar ab.

  1. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648a BGB.
  2. Eine pauschale Vertragsstrafe oder automatisch fällig werdende vollständige Restvergütung wird durch diese Bestimmung nicht vereinbart.

32. Übergabe und Löschung nach Vertragsende

  1. Nach Vertragsende werden vereinbarte Daten, Zugänge und Arbeitsergebnisse in einem üblichen Format herausgegeben, soweit der Auftraggeber hierauf einen Anspruch hat.
  2. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, proprietäre Dateiformate, Quellcodes oder Rohmaterialien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Zusätzliche Migrations-, Export-, Dokumentations-, Schulungs- oder Übergabeleistungen können gesondert vergütet werden.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Daten und Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu sichern.
  5. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Dokumentationspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen, darf der Auftragnehmer nicht mehr benötigte Projekt- und Arbeitsdaten frühestens 90 Tage nach vollständiger Vertragsabwicklung löschen.
  6. Eine dauerhafte Archivierung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Sicherungskopien können im Rahmen üblicher Backupzyklen zeitverzögert überschrieben werden.
  8. Die Löschung personenbezogener Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag.

33. Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bottrop.
  3. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

35. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  2. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon wirksam.
  3. Die Übertragung des Vertrags oder wesentlicher Rechte und Pflichten hieraus bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit nicht eine gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.
  4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für bestehende Verträge nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
  5. Schweigen des Auftraggebers gilt nicht allein als Zustimmung zu Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen.
  6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  7. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  8. Maßgeblich ist die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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